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Frage von

Zoll zu hoch aufgrund falscher invoice vom Versender

Servus, ich habe was bestellt aus China, nicht bei gearbest oder die sonstigen üblichen Verdächtigen und zwar liegt Warenwert 94€ zzgl. 18€ Versand also gesamt bei 118€. Ich musste 56, 08€ Zoll bezahlen. So die Rechnung die die Chinesen mitgeliefert haben liegt bei 145 USD pauschal. Meine bisherigen Recherchen ergaben, dass dadurch das da keine Versandkosten aufgeführt werden, nimmt der Zoll Versandkosten von 90€ an. Das treibt natürlich den Zollwert in die höhe. Ich habe auch schon Versucht es zu reklamieren bei der DHL. Da kam als Antwort zurück:

Die Prüfung hat ergeben, dass die Sendung anhand der uns zum Zeitpunkt der Verzollung vorliegenden Unterlagen korrekt angemeldet wurde.
Zur Änderung des Abgabenbescheids haben Sie die Möglichkeit bei Ihrem zuständigen Zollamt in Einspruch zu gehen.
Gerne können wir dies für Sie übernehmen. Bitte beachten Sie, dass dann ein Service-Entgelt in Höhe von 50,00 EUR zzgl. MwSt. fällig wird. Sollten Sie damit einverstanden sein, benötigen wir folgende Unterlagen für dieweitere Bearbeitung:

- Bestätigung der Kostenübernahme des Service-Entgelts
- Korrekte Handelsrechnung auf der die einzelnen Waren mit jeweiligem Warenwert aufgeführt sind (haben Sie bereits nachgereicht)
- Zahlungsnachweis über die eingeführten Waren (z. B. Kontoauszug, PayPal- oder Kreditkartenabrechnung) (haben Sie bereitsnachgereicht)
- Aufstellung der Produkte/Produktbeschreibende Unterlagen

So schön und gut, die 50€ die die da verlangen sind viel zu hoch und übersteigt auch um ca das doppelte was ich zu viel bezahlt hab. Die Frage lautet kann ich das auch selbst reklamieren und mir die Kosten sparen? Wie hoch sind meine Chancen das es klappt und wie hoch ist der Aufwand und natürlich dann noch wie am besten.

Mfg Mike

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Antwort von Numpsi99 (Gast)
 

wieso sollen 50€ zu hoch sein ? Was ist Dein Brutto Verechnungstundensatz für Deinen AG ?
sicher nicht wesentlich niedriger.

Profilbild von lukas
Antwort von lukas (Gast)
 

Eine falsche Rechnung des Versenders erfüllt im Rahmen der Zollabfertigung den Straftatbestand der Urkundenfälschung. Die bisher entstandenen Kosten als Kollateralschaden und Lehrgeld abschreiben und künftige Einkäufe auf EU beschränken.

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