Hotel Übernachtung oder Day SPA Gutschein Zoll Steuern
Ratgeber

Fallen Einfuhrsteuern und Zoll für Hotel Gutscheine aus dem Ausland an?

Ein Übernachtungs-Gutschein oder Day-SPA-Gutschein für ein Hotel im Ausland ist eine schöne Geschenkidee. Aber wie verhält es sich mit Einfuhrsteuern und Zoll, wenn man einen solchen Gutschein nach Deutschland einführt oder zusenden lässen? Riskiere ich Kosten an der Grenze oder Probleme mit dem Zoll in Deutschland?

Muss ich Einfuhrsteuern oder Zoll für Hotel Gutscheine zahlen?

Ein Übernachtungs Gutschein oder Day SPA Gutschein für ein Hotel im Ausland ist eine beliebte Geschenkidee – sei es für eine romantische Nacht in Paris oder einen Wellness-Tag in den Schweizer Alpen. Doch viele stellen sich die Frage: Drohen beim Versand oder der Mitnahme solcher Gutscheine nach Deutschland Zollgebühren oder Einfuhrsteuern?

Die Antwort hängt davon ab, woher der Hotel oder Day SPA Gutschein stammt – aus einem EU-Land oder einem Drittstaat wie der Schweiz.

Gutscheine für Hotels innerhalb der EU

Wenn der Gutschein von einem Hotel in einem EU-Land stammt, sind weder Zoll-Kosten noch Einfuhrabgaben zu erwarten. Innerhalb des EU-Binnenmarkts besteht freier Waren- und Dienstleistungsverkehr, und Gutscheine für touristische oder Wellness-Leistungen unterliegen bei der privaten Einfuhr keinen besonderen Beschränkungen. Auch wenn du den Gutschein per Post erhältst oder bei der Rückreise im Gepäck mitbringst, entstehen keine zusätzlichen Zoll-Kosten in Deutschland – unabhängig davon, ob der Gutschein per E-Mail, als Ausdruck oder in Geschenkverpackung überreicht wird. Gleiches gilt für die Reise des Beschenkten in das Land des Hotels.

Gutscheine für Hotels außerhalb der EU (z. B. Schweiz)

Anders kann das bei Gutscheinen für Hotels in Nicht-EU-Staaten aussehen – etwa der Schweiz. Auch hier gilt: In Deutschland fallen in der Regel keine Einfuhrabgaben an, solange es sich um einen gewöhnlichen Gutschein für eine Dienstleistung im Ausland handelt. Der deutsche Zoll betrachtet solche Gutscheine nicht als steuerpflichtige Waren.

In den meisten Fällen ist auch das Ausführen des Gutscheins in das Land des Hotels unproblematisch, da der Gutschein im Zielland erworben wurde. Dennoch lohnt sich eine kurze Recherche zu den Gegebenheiten dies Ziellands.

Für die Schweiz: Unserer Ansicht nach greift die Bagatellgrenze von 150 CHF pro Person und Tag für Einfuhren nicht, wenn es sich um einen Gutschein für eine Übernachtung oder ein Day SPA in einem Hotel in der Schweiz handelt. Dies begründen wir darin, dass eine eventuell anfallende Mehrwertsteuer bereits in der Schweiz geleistet wurde oder der Kauf generell Mehrwertsteuer-befreit war.

Dein Kommentar

 
 
 

Deine E-Mail bleibt privat und dient ausschließlich zu deiner Identifizierung.

* Pflichtfelder

Deine Antwort

 
 
 

Deine E-Mail bleibt privat und dient ausschließlich zu deiner Identifizierung.

* Pflichtfelder

Noch keine Einträge vorhanden.

Registrierung

Neues Benutzerprofil erstellen