Ratgeber

Ware aus dem Ausland importieren: Diese Steuern fallen an

Wenn du zum ersten Mal als Unternehmer Ware aus dem Ausland importierst, stellen sich dir sicher zahlreiche Fragen zu Steuern und Zoll. Wir versuchen in diesem Beitrag die wichtigsten Fragen zu klären.

Anfallende Steuern beim Import von Waren

Wenn du Waren aus dem EU Ausland nach Deutschland importierst, fallen zunächst diese 2 Typen Abgaben an:

- Einfuhrumsatzsteuer
- gegebenenfalls Zoll

Zoll wird unabhängig von deiner gewählten Unternehmensform oder davon, ob du Kleinunternehmer bist fällig. Wie du berechnest, ob du bei deinem Import unter der Zollfreigrenze liegst oder welcher Zollsatz anzuwenden ist, erklären wir in diesem Artikel. Die Einfuhrumsatzsteuer wird sowohl für Privatpersonen als auch für dich als Unternehmer fällig. Die Höhe der Einfuhrumsatzsteuer bemisst sich an der Höhe der Mehrwertsteuer des Produktes, beträgt in der Regel 19 Prozent. Diese fällt auf die Produkt- und Frachtkosten beim Import an. Als Unternehmer kannst du diese Steuer aber als Vorsteuer geltend machen. Insbesondere am Anfang einer Unternehmung entsteht so oft ein steuerlicher Vorteil - ganz im Gegensatz zu Kleinunternehmern, die Ware importieren.

Ausnahme Kleinunternehmer: Als Kleinunternehmer zahlst du beim Import ebenfalls Zoll und Einfuhrumsatzsteuer. Da Kleinunternehmer der sogenannten Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) unterliegen, sind ihre Leistungen von der Umsatzsteuer befreit, sie dürfen aber auch keine Vorsteuer geltend machen. Die Einfuhrumsatzsteuer ist im vollen Umfang zum Zeitpunkt des Imports gegenüber den Behörden zu leisten.

Weitere Steuern für Import Unternehmer

Neben den direkt dem Import zuordenbaren Steuern, werden mit der Gründung und dem Verkauf von importierten Artikeln weitere Steuern fällig. Diese hängen unter anderem von der gewählten Unternehmensform ab oder davon, ob du Gewinne realisieren konntest. Unter anderem können das die nachfolgenden Abgaben sein:

- Körperschaftsteuer: Steuern auf den Gewinn von Kapitalgesellschaften
- Einkommenssteuer: Steuern auf den Gewinn von natürlichen Personen
- Gewerbesteuer: Steuern auf den Gewerbeertrag eines Unternehmens
- Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer): Steuer auf die Verkäufe eines Unternehmens
- Lohnsteuer: Steuer auf die Gehälter von Angestellten
- Solidaritätszuschlag: Zuschlag, auf die Körperschafts- und Einkommensteuer

Diese Liste ist nicht endlich und soll nur einen Eindruck möglicher Abgaben vermitteln. Um zu erfahren, welchen Steuern du neben den beim Import anfallenden Steuern mit deiner Unternehmung unterliegst, empfehlen wir dir, dich von einem Steuerberater beraten zu lassen oder online dein Steuerwissen entsprechend deines Geschäftsfeldes zu vertiefen.

Steuern bei Verlusten deines Unternehmens

Bei Verlusten profitierst du als Unternehmer in einigen Fällen sogar steuerlich: Gerade beim Import von Waren fallen häufig hohe Initialkosten an, die korrespondierenden Erlöse sind jedoch tendenziell langfristig. Dies führt dazu, dass bei frisch gegründeten Import-Unternehmen häufig der Vorsteuerbetrag am Anfang der Geschäftstätigkeit höher ist als die Umsatzsteuerschuld. Es kommt dann zu einer Umsatzsteuererstattung durch das Finanzamt.

Achtung Kleinunternehmer: Insbesondere beim Import empfehlen wir in den meisten Fällen, auf die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) zu verzichten. Dies liegt zum einen daran, dass kurzfristig die eben beschriebene Umsatzsteuererstattung der Einfuhrumsatzsteuer nicht möglich ist. Zum anderen ergibt sich auch mittel- oder langfristig ein Nachteil: Überschreitet man als Unternehmer die Schwelle von 25.000 €, fällt man aus der Regelung. Ab diesem Zeitpunkt muss man die Mehrwertsteuer auf die verkaufte Ware ans Finanzamt abführen. Vermutlich hat man jedoch bei einem großen Teil seiner in Deutschland lagernden Ware die Einfuhrumsatzsteuer nicht als Vorsteuer geltend machen können.

Disclaimer: Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass dieser Artikel keine steuerliche Beratung darstellt.

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