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Frage von Flo (Gast)
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Teure (defekte) Ware erhalten. Und hohe Zollgebühren

Ich habe vor kurzem beim TOMTOP eine XBox360 Festplatte für ca. € 75 ,- gekauft und per PayPal bezahlt. Diese, weil nicht in Deutschland vorätig, wurde aus dem sog. China Lager geordert (was ich leider übersehen hatte). Als ich dann die Zusatzgebühren (Zoll etc.) von ca. € 44 ,- zahlen musste, war ich schon ein wenig erschrocken, aber war immer noch billger als zb. einfach eine andere Konsole mit größerem Speicher zu kaufen Und da es auch sehr schnell ging, weniger als eine Woche Lieferzeit, wars mir recht egal. Enttäuschung war natürlich sehr groß, als das Ding defekt war (was ich auch ausgiebig geprüft und recherchiert habe, auch um zu vermeiden, dass ich vllt. nur zum Einbau zu blöde bin), das Gefühl war erst mal, dass ich gerade 120 Euro im Klo runtergespült habe. Ich habe dann den Verkäufer mit der Frage konfrontiert , wie unter Berücksichtigung der hohen Zollkosten, hier eine angemessene Entschädigung erfolgen kann/soll. Sollte mir zb. ein Ersatzprodukt geliefert werden, dann müsste ich ggf. wieder Zoll von 44 zahlen, was dann am Ende mehr im gesamten für die Zolkosten wäre, als ich ursprünglich für das Teil bezahlen wollte. Der Reklamationsprozeess hier läuft noch, aber die konkrete Frage ist: Was mache ich nun, wenn mir der Händler anbietet, mir ein Ersatzprodukt zukommen zu lassen, und noch nicht einmal von mir verlangen würde, das fehlerhafte Teil zurückzuschicken?! Dann müsste ich, wenns schlecht läuft, dennoch wieder Zollgebühren von 44 Euro bezahlen. Berücksichtigt man, dass ich ja für die ersten Gebühren selbst verantwortlich bin, weil ich unaufmerksam war, dann würden die Gebühren der zweiten Lieferung, die ja dann nur nötig wären, weil der Händler ein defektes Bauteil geliefert hat, als Zusatzkosten anfallen, die ich nicht verschuldet habe, sondern der Händler. Kann ich bei dieser speziellen Situation auch den Käuferschutz geltend machen, wenn der Händler die Erstattung der zusätzlichen Zollgebühren verweigert. Diese fallen ja gewissermaßen unter Lieferkosten. Ggf. würde es mir schon reichen, wenn von dem eigentlichen Kaufbetrag die Summe des Gebühren abgezogen wird, sodass der Händler am Ende von PayPal eben nur noch € 31 ,- erhällt!?

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