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Frage von

Zollabwicklung

Ich möchte einen Router für ca 90.€ (inkl Versandkosten) in Honkong bestellen.
Muss ich bei der Bestellung schon irgendetwas beachten (z.B. irgendwo vorab anmelden) , oder bestelle ich einfach nach Hause, der Zoll öffnet dann das Paket, ich hole es dort ab und entrichte dort die Einfuhrumsatzsteuer (Zollgebühren fallen ja bei diesem Preis nicht an) ?
Ist sichergestellt, dass ich das Paket beim Zollamt in meiner Stadt (hier gibt es eines) abholen kann, oder könnte es sein, dass es in einem entfernten Zollamt landet ?
Vielen Dank im Voraus

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Antwort von Svensven (Gast)
 

Das Paket wird wenn es durch den Zoll "abgefangen" wird zu der für deinen Bereich zuständigen Zollstelle gebracht.

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Antwort von Ole (Gast)
 

Das kommt auf den Versanddienstleister an.

Grundsätzlich erfolgt die Zollabwicklung am Zollamt der Außengrenze - Flughafen, Hafen, Grenzübergänge.
Post/DHL (nicht DHL Express!) haben aus den alten Tagen der Deutschen Bundespost noch das Privileg, Warensendungen und Pakete zum zuständigen Zollamt/der zuständigen Nebenstelle des Empfängers zu verbringen. Dann kann man das Paket am örtlich zuständigem Zollamt abholen.

Post/DHL (nicht DHL Express!) haben zudem das alte Postverzollungsprivileg, d.h. bei vollständigen Unterlagen (Rechnung in entsprechendem Folienumschlag auf dem Paket) und ausgefüllter Zollinhaltserklärung kann der Zoll, wenn keine Unklarheiten bestehen und weder ein Verdacht bzgl. des Inhalts, noch eine Stichprobenkontrolle veranlasst ist, den Einfuhrbetrag festlegen; die Steuern werden dann, wie bei Nachnahmesendungen, vom Post/DHL-Boten vereinnahmt (momentan muss man aber zur Filliale, da während Corona die Boten kein Bargeld annehmen dürfen). Post/DHL haften gegenüber dem Zoll; sie berechnen dem Empfänger 6,50€ (brutto) dafür.

Das unterscheidet sich von den 28,50€ (netto) für die Zollabwicklung dadurch, dass Post/DHL nichts mit der Zollabwicklung zu tun hat, da die notwendigen Papiere beilagen und die Sendung unverdächtig ist.

Bei anderen Versanddienstleistern, insbesondere Expressdiensten, wird man meist den Versender mit der Abwicklung beauftragen, weil man nicht quer durch Deutschland zum Import(flug)hafen fahren möchte. Seit 2020 gibt es allerdings, um Kontakte aufgrund der Coronakrise zu minimieren, die "Verzollung von zuhause". Dann ist das Versandunternehmen egal. Nach Erhalt der Benachrichtigung wendet man sich nicht an den Versanddienstleister, sondern direkt an die Zolldienststelle. Denen sendet man die Zollinhaltserklärung, Rechnung/Zahlungsbeleg und einen Versandaufkleber, mit dem die Sendung vom Zoll nach hause gesendet wird. Man erhält dann einen Bescheid zurück, mit dem Betrag, den man überweisen muss. Nach Zahlungseingang sendet der Zoll das Paket dann weiter.

Ein wenig bekanntes Verfahren - die Versanddienstleister weisen naturgemäß nicht darauf hin. Es gibt auch Probleme wegen der Postlaufzeit bei den Benachrichtigungen. Die Aufbewahrungsfristen beginnen mit dem Erstellen der Zollbenachrichtigung. Es können durchaus drei Tage vergehen, bis man die hat. Bei 5 Tagen Aufbewahrung von Briefsendungen kann es knapp werden...

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